Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Spezielle Hinweise für Landkreis Segeberg
Dokumente und Formulare- Ansprechpartner*innen für die Entwässerungsgenehmigung PDF-Datei: (PDF, 90 kB)
- Antrag zum Neubau der Kläranlage Seth PDF-Datei: (PDF, 125 kB)
- Erweiterung der Kläranlage Neversdorf - UVP PDF-Datei: (PDF, 197 kB)
- Kleinkläranlagen (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 2,9 MB)
- Kleinkläranlagen (Merkblatt) PDF-Datei: (PDF, 600 kB)
- Niederschlagswasserversickerung (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 64 kB)
- Niederschlagswasserversickerung (Anzeigeformular) PDF-Datei: (PDF, 53 kB)
- Niederschlagswasserversickerung (Leitfaden) PDF-Datei: (PDF, 89 kB)
- Niederschlagswasserversickerung - Wann erlaubnisfrei, wann anzeigepflichtig? (Merkblatt) PDF-Datei: (PDF, 50 kB)
- Rohr-Rigolenversickerung A 138 (Formular) XLS-Datei: (XLS, 283 kB)
- Schachtversickerung A 138 (Formular) XLS-Datei: (XLS, 281 kB)
- Sickermulde A 138 (Formular) XLS-Datei: (XLS, 291 kB)
- Untergrundverrieselung Wartung (Merkblatt) PDF-Datei: (PDF, 421 kB)
- Versickerung von Niederschlagswasser: Erlaubnis, Anzeige oder erlaubnis- und anzeigefrei (Merkblatt und Fließbild) PDF-Datei: (PDF, 338 kB)
Ansprechpartner*innen
- Ansprechpartner*innen für die Entwässerungsgenehmigung PDF-Datei: (90 kB)
Überwachung Klärteiche und Kläranlagen, Regenwasserbehandlung und Kanalisation
Amt Leezen; Städte Bad Segeberg, Norderstedt und Wahlstedt;
Ämter Bornhöved und Trave-Land; Stadt Kaltenkirchen
Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling, Auenland Südholstein, Gemeinde Ellerau, Stadt Bad Bramstedt
Ämter Itzstedt und Kisdorf; Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Überwachung Abwasserbehandlungsanlagen
Kleinkläranlagen und Sammelgruben
Ämter Auenland Südholstein, Kisdorf, Itzstedt und Leezen, Städte Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Norderstedt; Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg
Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling, Bornhöved und Trave-Land; Städte Bad Segeberg und Wahlstedt
Abwasserabgabe
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen (extern):
Informationen des Umweltbundesamts zum Thema Abwasserrecht
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
09.02.2023Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll