Online-Ausweis aktivieren
Leistungsbeschreibung
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie online oder bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie per Post in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2.
Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt oder mit dem Online-Verwaltungsangebot „PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst“ aktivieren lassen.
Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:
- BAföG online beantragen,
- Ihre SIM-Karte online aktivieren,
- Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
- die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten „PIN-Brief“ per Post.
- Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2, möglich.
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, gehen Sie wie folgt vor:
- Auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de können Sie online einen PIN-Rücksetzbrief beantragen. Alternativ können Sie Ihre zuständige Personalausweisbehörde wegen eines Termins kontaktieren. Den Personalausweis müssen Sie zu dem Termin mitbringen.
- Nachdem Sie die selbstgewählte, sechsstellige PIN für den Online-Ausweis in der Behörde gesetzt haben, ist dieser einsatzbereit.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
Bearbeitungsdauer
Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung dauert höchstens 5 Minuten.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen (extern):
Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis auf einer Internetseite des Ministeriums des Innern, für Bau und HeimatHäufige Fragen zum Online-Ausweis auf einer Internetseite des Ministeriums des Innern, für Bau und HeimatOnline-Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Fachlich freigegeben am
27.09.2023Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- AusweisApp2 und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
- selbstgewählte, sechsstellige PIN
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.