Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
• der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
• hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
• der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Verfahrensablauf
- Der abgeschlossene Landpachtvertrag wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder der Verpächterin oder dem Pächter oder der Pächterin bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
- Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Fachlich freigegeben am
20.11.2023