Bibliotheken (öffentlich)
Leistungsbeschreibung
Öffentliche Bibliotheken (Büchereien) sind in der Regel kommunale Einrichtungen und für jedermann frei zugänglich.
Öffentliche Bibliotheken (Büchereien) sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.
Die Voraussetzungen für die Benutzung (zum Beispiel Anmeldung, Benutzerausweis, Leihdauer) sind in Benutzungs- und Gebührenordnungen der Büchereien geregelt.
TerminpflichtSie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Bibliothek vor Ort oder an die Fahrbücherei.
Was sollte ich noch wissen?
Allgemeine Informationen zu den Bibliotheken in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Kultur Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten der Büchereizentrale Schleswig-Holstein und der Dänischen Zentralbibliothek (Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig e. V.).
Weiterführende Informationen (extern):
KulturBZ-SH - Öffentliche Büchereien in Schleswig-HolsteinDansk Centralbibliotek for Sydslevig e. V.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Benutzung sowie für besondere Leistungen wie Kopien, Reproaufträge, Dokumentenlieferungen, Nutzung des Bildarchivs oder den Zugang zum Internet sind von Bibliothek zu Bibliothek unterschiedlich.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die jeweilige Biblitohek.