Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
- Der Antrag wird geprüft.
- Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
An wen muss ich mich wenden?
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Zuständige Stelle
Aufgaben und Ansprechpartner*innen des Kreises
Wichtig: Für Straßen, Radwege und Brücken in den Gemeinden und Städten sind die jeweiligen Verwaltungen zuständig. Bundes- und Landesstraßen fallen in das Aufgabenfeld des Bundes und des Landes. Bitte wenden Sie sich dementsprechend an die jeweils zuständigen Behörden.
Leitungstätigkeiten
- Organisatorische, personelle und fachliche Leitung des Fachdienstes,
- Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht,
- Ansprechpartner für Brückenbaumaßnahmen / Baubevollmächtigung,
- Budgetplanung und Controlling / Entwicklung von Ziele und Leitlinien.
Neubau und Unterhaltungsmaßnahmen - Kreisstraßen und Radwege
- Erstellung und Abwickelung von Ingenieurverträgen,
- Planung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauüberwachung,
- Einwerbung und Abrechnung von Fördermitteln,
- Steuerung der Verwaltungsgemeinschaft mit dem WZV,
- Abgabe von Stellungnahmen zu F- und B-Plänen, Bauanträgen,
- Genehmigung von Schwertransportanträgen (Vemags),
- Mitwirkung bei der Entwicklung von Zielen und Leitlinien und bei der Haushaltsaufstellung.
Neubau und Unterhaltungsmaßnahmen - Brücken
- Erstellung und Abwicklung von Ingenieurverträgen,
- Planung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauüberwachung,
- Einwerbung und Abrechnung von Fördermitteln,
- Genehmigung von Schwertransportanträgen (Vemags),
- Mitwirkung bei der Entwicklung von Zielen und Leitlinien und bei der Haushaltsaufstellung.
Verwaltungstätigkeiten
- Abgabe von Stellungnahmen zu F- und B-Plänen, Bauanträgen,
- Genehmigungen nach StrWG (Sondernutzunganträge),
- Aufgrabescheine beantragen,
- Erstellung von Nutzungs- und Baulastverträge,
- Controlling, Vorkontierung von Eingangs- und Ausgangsrechnung,
- Haushaltsaufstellung und Überwachung / Kostenkontrolle,
- Vorbereitung und Überwachung von Förderanträgen.
Voraussetzungen
Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Rechtsbehelf